Transparenz im DRK-Kreisverband Märkischer Kreis e.V.

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Wir, der DRK-Kreisverband Märkischer Kreis e.V., nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl wahr. Aus diesem Grund verpflichten wir uns freiwillig, die nachstehend aufgeführten Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen erfüllen wir nicht nur die Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, sondern auch die Vorgaben der durch Transparency International ins Leben gerufenen Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

DRK-Kreisverband Märkischer Kreis e.V.
Karnacksweg 35a
58636 Iserlohn
Verwaltungssitz: Iserlohn
Gegründet: 1888 (als Kreisverband Altena e.V.)

In der Kreisgeschäftsstelle unseres Verbandes sind 21 hauptamtliche Mitarbeitende (Stand: 31.07.2022) tätig. Weiterhin engagieren sich rund 70 Ehrenamtliche im Kreisverband und rund 3.000 Ehrenamtliche in den Ortsvereinen des Kreisverbandes in den Bereichen Nationale Hilfsgesellschaft und Wohlfahrtspflege. Hier finden Sie das Organigramm der Kreisgeschäftsstelle.

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:

Abgeleitet aus seinem Selbstverständnis, seiner Satzung und der Stellung als kontrollierende Verbandsinstanz für Ortsvereine, sowie aufgrund der Verantwortung für öffentliche Mittel und Spenden entwickelte der DRK-Kreisverband Märkischer Kreis e.V. eine risiko- und berichtsorientierte Prüf-Struktur. Diese spiegelt sich in auf die Satzung aufbauenden Gremien sowie daraus entspringenden Ordnungen, Regelungen und Selbstverpflichtungen wider.

Elementarer Bestandteil dieses Systems sind:

  • eine Finanz- und Geschäftsordnung als Rahmen für die laufende Wirtschaftsführung und ein Internes Kontrollsystem;
  • 4-Augen-Prinzip;
  • eine laufende Wirtschafts- und Finanzplanung;
  • Prüfungen durch externe Instanzen, wie Wirtschaftsprüfer oder Revisionsgesellschaften;
  • eine unabhängige interne Stelle zur vorgeschalteten Verwendungsnachweisprüfung.

 

Das Prüf-System des Kreisverbandes wir abgebildet in einem internen Kontrollystem. Die Überprüfung der Wirksamkeit und der Einhaltung dieses System sind fester  Bestandteil von externen Überprüfungen durch interne und insbesondere externe Instanzen (auch durch übergeordnete Verbandsstrukturen).

Der DRK-Kreisverband Märkischer Kreis e.V. verfügt satzungsgemäß über institutionalisierte Gremien, die in entsprechender Regelmäßigkeit tagen und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Dabei gibt es eine klare Trennung von Leitung und Aufsicht, sodass Interessenskonflikte vermieden werden. Hierfür bildet die Mustergeschäftsordnung des DRK Bundesverbandes einen Rahmen für die einzelnen Gremienmitglieder und sichern gemeinsames Verständnis und Werte formal ab. Zur Unterstützung der Aufsichtsorgane werden bei Bedarf Fortbildungen angeboten, die sie bei der Ausübung ihrer Pflichten unterstützen. Bei der Vergütung unserer Mitarbeitenden und Leitungskräfte wird der Status der Gemeinnützigkeit sowie die jeweilige Qualifikation und Verantwortung berücksichtigt. Im DRK-Kreisverband Märkischer Kreis e.V. findet daher der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst VKA Anwendung.  

Der Kreisverband selbst und seine Untergliederungen erhalten Zuwendungen und Fördermittel für verschiedene Zwecke. Über die Verwendung der Mittel ist in Verwendungsnachweisen Rechenschaft abzulegen. Diese Verwendungsnachweise werden durch die übergeordnete Struktur des DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. zusätzlich geprüft. Hierfür unterhält er eine interne Stelle zur vorgeschalteten Verwendungsnachweisprüfung. Diese Stelle überprüft unabhängig alle Verwendungsnachweise, die vom Landesverband selbst erstellt werden darauf, ob die Ansätze rechtmäßig und richtig sind. Darüber hinaus lässt der Landesverband entsprechend den jeweiligen Zuwendungsbestimmungen einzelne Verwendungsnachweise von einem Wirtschaftsprüfer prüfen oder leitet diese zur Prüfung an den DRK-Bundesverband weiter.

Unsere Arbeit ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Iserlohn (Steuernummer 328/5880/0420) vom 08.06.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.

  • Der DRK-Kreisverband Altena-Lüdenscheid e.V. erhielt im Jahr 2021 von der Zusatzlotterie "Spiel 77" 56.079,00 Euro für die Sozialarbeit
  • Weiterhin erhielt unser Landesverband im Jahr 2020 vom Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für den Katastrophenschutz, die Migrationsarbeit, für Weiterbildungen und die Soziale Arbeit. Diese Mittel belaufen sich auf insgesamt 27.925,25 Euro.
  • Testat des Jahresabschlussprüfers 2021 (folgt)

Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.

Die unterzeichneten Dokumente werden demnächst hier zu Verfügung gestellt.