Jährliche Erste Hilfe Einweisung nach Vorgabe MDK mit 2 Unterrichtsstunden
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
Die Kosten für die Schulung werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen. Die Kostenübernahme nach DGUV-Vorschrift wird lediglich für die Aus/-Fortbildung für betriebliche Ersthelfende von anteilig 10% der Belegschaft übernommen. Diese Qualifizierung ist als Ganztagesschulung mit 9 Unterrichsstunden angelegt.
Inhalt:
Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung
Dauer:
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Kosten:
20,00 Euro/ Teilnehmer
Ihr Ansprechpartner
Sven Wienciers
stellv. Fachbereichsleiter
+49 2351 / 67 320 - 13
ausbildung@drk-im-mk.de
Karnacksweg 35a
58636 Iserlohn
Hygieneregeln für den Zeitraum ab dem 01.05.2022
- Während des gesamten Lehrganges müssen Sie eine medizinische Maske tragen (OP Maske oder KN95 Maske oder FFP2 Maske)