Rotkreuzkurs Erste Hilfe Ausbildung & Erste Hilfe Ausbildung Plus für Firmen
Neben dem Standardlehrgang im Bereich der Ausbildung von betrieblichen Ersthelfenden bieten wir seit dem 01.04.2024 auch unseren Erste Hilfe Plus Kurs an.
Bitten achten Sie bei der Teminbuchung auf die Lehrgangsbenennung. Der Standardlehrgang heißt Erste Hilfe Ausbildung, der erweiterte Lehrgang heißt Erste Hilfe Ausbildung Plus. (Öffentliche Standardlehrgänge können wir nur in den Räumlichkeiten der ermächtigen Stelle in Iserlohn anbieten.)
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von unserem Plus-Lehrgang gegenüber einem Standardlehrgang.
Zusatzleistungen in den Plus-Angaboten:
- In dem Lehrgang bieten wir noch mehr Praxis an, so steht beispielsweise im Bereich der Wunderversorgung mehr Übungsmaterial zur Verfügung, als durch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist.
- Im Bereich der Herz-Lungen-Wiederbelebung setzten wir nun Einmalgesichter mit Hygieneflies ein, um die Übung als solche hygienischer und angenehmer für die Teilnehmenden zu gestalten. Die Einmalgesichter werden durch das DRK gesammelt und an den Hersteller zurückgegeben. Dieser recycelt die Gesichter und produziert aus dem Material neue Einmalgesichter. Dies kommt auch der Umwelt zugute.
- Des Weiteren stehen für die Teilnehmenden zwei Automatische-Externe-Defibrillationsgeräte (AED / Frühdefibrillator) zur Verfügung, so dass die Herz-Lungen-Wiederbelebung mit AED noch intensiver geübt werden kann.
- Für die Teilnehmenden steht ein digitales Erste Hilfe Buch zur Verfügung, mit einer unbegrenzten Downloadmöglichkeit und automatischer Aktualisierung.
- Digitalisierte Teilnahmebescheinigungen werden direkt im Kurs von uns versandt.
Allgemeine Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb
"Die Hilfeleistung bei Unglücksfällen im Betrieb steht unter dem besonderen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung".
Eine schnelle, fachgerechte Erstversorgung nach einem Unfall ist entscheidend für einen erfolgreichen nachfolgenden Heilungsverlauf. Gut qualifizierte Ersthelferinnen oder Ersthelfer sind deshalb als Erstes Glied in der Rettungskette unverzichtbar!
Interessierte sollten eine langfristige Tätigkeit als Ersthelferin oder Ersthelfer anstreben, um durch regelmäßige Schulungen Sicherheit bei Einsätzen zu erlangen.
Ab zwei anwesenden Versicherten müssen in den Firmen Ersthelfer geschult werden, so ist die Vorgabe der Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallversicherungsträger.
Das DRK im Märkischen Kreis ist anerkannte und zertifizierte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften. Mit unseren Lehrgängen sind Sie auf der sicheren Seite.
Häufig erreicht uns die Frage, wie viele Ersthelfer benötige ich für meinen Betrieb? Auch hierzu gibt es entsprechende Vorschriften:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
b) in sonstigen Betrieben 10 %,
c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).
Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.
Ausbildung und Fortbildung – wo ist der Unterschied?
Die „Ausbildung“ ist die Grundausbildung für alle betrieblichen Ersthelfende, hier werden verschiedene Notfallsituationen besprochen und geübt, um die Ersthelfenden auf die zukünftige Aufgabe vorzubereiten.
Um Ersthelferin oder Ersthelfer zu bleiben ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildungerforderlich..
Wer bezahlt den Lehrgang? – Kostenübernahme
Die Kosten für den Standardlehrgang werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen, hierzu muss das Abrechnungsformular am Lehrgangstag komplett ausgefüllt vorliegen. Ist das nicht der Fall, stellen wir Ihnen die Lehrgangsgebühren komplett in Rechnung. Bei unseren Plus Angeboten muss die Zusatzleistung von den Firmen übernommen werden (15,90€ je Teilnehmer).
Für folgende Berufsgenossenschaften gelten Sonderregelungen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, hier muss ein Gutschein beantragt werden: https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe?searchTerm=Erste%20Hilfe
- BG Gesundheit und Wohlfahrt, die Aus- bzw. Fortbildung muss im Vorfeld genehmigt werden und es ist ein separates Abrechnungsformular erforderlich. Dies können Sie hier beantragen: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe
- Unfallkasse NRW, für die Aus- und Fortbildung muss vier Wochen vor dem Lehrgang ein Gutschein beantragt werden. Die Gutscheine können Sie hier beantragen: https://www.unfallkasse-nrw.de/service/formulare/erste-hilfe-formulare.html
- Unfallkasse Bund und Bahn, für die Abrechnung benötigen Sie zusätzlich zum Formular eine Genehmigungsnummer. Diese müssen Sie sechs Wochen vor dem Lehrgang beantragen: https://www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/erste-hilfe-ausbildung/antrag/
Dauer:
Die Weiterbildung in der Erster Hilfe Fortbildung erfolgt in 9 Unterrichtseinheiten. Unsere Lehrgänge beginnen in der Regel um 8 Uhr und enden um 15:30 Uhr (inkl. 45 Minuten Pause)
Vorteile für Sie, wenn Sie den Kurs bei uns besuchen:
- Wir sind anerkannte Ausbildungsstelle gemäß Fahrerlaubnisverordnung, die Bescheinigung „Erste Hilfe Ausbildung“ gilt für alle Führerscheinklassen (gemäß §18 FeV)
- Wir sind anerkannte Ausbildungsstelle der Apothekerkammer NRW, hier können Sie sich entsprechende Fortbildungspunkte gutschreiben lassen
- Sie erhalten Ihre Bescheinigung in digitaler Form - so verlieren sie keine Papierbescheinigung mehr.
- Sie erhalten das Kurshandbuch in digitaler Form - lebenslanger Download und Aktualisierungen inklusive.