In-House-Schulungen für Firmen und Vereine

Sie möchten Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe ausbilden lassen und möchten diese Schulung in Ihren Räumen durchführen? Grundsätzlich ist dies möglich, aber aufgrund von rechtlichen Vorgaben müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Mindestteilnehmerzahl:  Für In-House-Schulungen gilt eine generelle Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmenden, die Anzahl von 20 Teilnehmenden darf nicht überschritten werden.
  • Kursmaterial / Kursräumlichkeiten: Das Kursmaterial wird vom Veranstalter mitgebracht. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in der Ersten Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss wenigstens 50 m² aufweisen. Im Übrigen müssen die Voraussetzungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sein. Diese ist unter www.baua.dezu finden
  • Stornierungsmöglichkeiten: Details zu Stornierungsrichtlinien finden Sie in unseren AGB.
  • Kosten: Die Kursgebühren können anteilig von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen werden. Für genauere Details finden Sie die Informationen in unseren AGB.