Rotkreuzkurs Fresh-Up Erste Hilfe für Pflegedienste

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.

Die Kosten für die Schulung werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen.

 

Themen:

  • Notfallmaßnahmen bei Bewusstlosigkeit und der Herz-Lungen-Wiederbelebung

 

Dauer:

  • 90 Minuten

Kosten:

Die Schulung kostet 20,00 Euro pro Person, die Mindestteilnehmerzahl je Schulung liegt bei 10 Personen

 

Termine:

Wie bieten die Schulung nur auf Anfrage an 

 

Wichtiger Hinweis

  • Die Schulung entspricht NICHT den Anforderungen an betriebliche Ersthelfer
    (gemäß §26 DGUV Vorschrift 1)
  • Die Schulung entspricht NICHT den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung
    (gemäß §19 FeV)