
Erste-Hilfe-Ausbildung beim DRK Märkischer Kreis
Sicherheit beginnt mit guter Vorbereitung
Eine schnelle und fachgerechte Erste Hilfe kann Leben retten – im Betrieb, im Straßenverkehr, im Sportverein oder im Alltag. Wer im Notfall richtig reagiert, übernimmt Verantwortung und leistet einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft.
Das Deutsches Rotes Kreuz im Märkischen Kreis ist anerkannte und zertifizierte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und bietet praxisnahe Erste-Hilfe-Lehrgänge für unterschiedliche Zielgruppen an.
Unser Kursangebot ab 2026 – modern, nachhaltig und einheitlich
Ab dem Jahr 2026 führen wir unsere Erste-Hilfe-Ausbildung in einer einheitlichen Kursform gemäß den Vorgaben der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) durch.
Mit dieser Neuausrichtung bündeln wir unsere Kompetenzen, vereinfachen die Kursstruktur und stellen sicher, dass alle Teilnehmenden von hochwertigen Inhalten und zeitgemäßen Lehrmethoden profitieren.
Unser Anspruch bleibt dabei unverändert: Erste Hilfe praxisnah, verantwortungsvoll und auf höchstem Qualitätsniveau zu vermitteln. Deshalb integrieren wir ausgewählte Zusatzleistungen aus dem bisherigen „Erste Hilfe Kurs Plus“ vollständig in den Standardlehrgang – ohne Mehrkosten für die Teilnehmenden.
Ihre Vorteile ab 2026 auf einen Blick
Hygienische und nachhaltige Übungspraxis
Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung kommen moderne Übungspuppen mit Einmalgesichtern und Hygieneflies zum Einsatz. Die verwendeten Materialien werden gesammelt, recycelt und erneut verarbeitet – ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung.
Digitales Erste-Hilfe-Buch
Alle Teilnehmenden erhalten ein digitales Kurshandbuch, das unbegrenzt heruntergeladen werden kann und automatisch aktualisiert wird. So bleiben die Inhalte auch nach dem Lehrgang stets aktuell.
Digitale Teilnahmebescheinigung
Die Teilnahmebescheinigung wird direkt im Anschluss an den Kurs digital zur Verfügung gestellt – schnell, komfortabel und papierlos.
Alle genannten Zusatzleistungen sind vollständig im Lehrgang enthalten – unabhängig davon, ob der Kurs über eine Berufsgenossenschaft abgerechnet wird oder privat erfolgt.
Zielgruppen unserer Erste-Hilfe-Ausbildung
Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer
In jedem Unternehmen müssen gemäß Vorgaben der Berufsgenossenschaften geschulte Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße:
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2–20 Versicherte: mindestens 1 Ersthelfer
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Verwaltungs- und Handelsbetriebe: 5 % der Beschäftigten
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Sonstige Betriebe: 10 % der Beschäftigten
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Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer pro Gruppe
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Hochschulen: 10 % der Versicherten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII
Um den Status aufrechtzuerhalten, ist alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Führerscheinbewerberinnen und Führerscheinbewerber
Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis in Deutschland ist ein Erste-Hilfe-Kurs gemäß § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgeschrieben.
Unsere Bescheinigung gilt für alle Führerscheinklassen und wird bundesweit anerkannt.
Die Kursgebühr beträgt 55 €.
Übungsleiterinnen, Trainer und Betreuer
Auch im Sport- und Freizeitbereich ist ein gültiger Erste-Hilfe-Nachweis häufig verpflichtend. Viele Vereine und Verbände setzen diesen voraus, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die Kursgebühr beträgt 55 €.
Dauer und Ablauf der Lehrgänge
Die Erste-Hilfe-Ausbildung sowie die Fortbildung umfassen jeweils 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
In der Regel finden die Kurse von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt, inklusive einer Pause von 45 Minuten.
Theoretische Inhalte und praktische Übungen sind eng miteinander verzahnt, sodass Sie den Lehrgang sicher, praxisnah und handlungsfähig abschließen.
Kostenübernahme für betriebliche Ersthelfende
Die Lehrgangskosten werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen. Voraussetzung ist, dass am Lehrgangstag das vollständig ausgefüllte Abrechnungsformular vorliegt.
Liegt dieses nicht vor, wird der Kurs privat in Rechnung gestellt.
Hinweise zu Sonderregelungen:
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BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Gutschein erforderlich
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BGW (Gesundheit und Wohlfahrt): Genehmigung im Voraus notwendig
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Unfallkasse NRW: Gutschein spätestens 8 Wochen vor Lehrgang beantragen
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Unfallkasse Bund und Bahn: Genehmigungsnummer mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn erforderlich
Ihre Vorteile beim DRK Märkischer Kreis
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Anerkannte Ausbildungsstelle gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
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Anerkennung durch die Apothekerkammer NRW (Fortbildungspunkte möglich)
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Digitale Teilnahmebescheinigung – sicher und jederzeit verfügbar
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Digitales Kurshandbuch mit lebenslangem Zugriff
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Erfahrene, qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder
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Zertifizierte Lehrgänge, vollständig anerkannt durch die Berufsgenossenschaften
Mit dem DRK Märkischer Kreis sind Sie auf der sicheren Seite
Ob im Betrieb, im Straßenverkehr oder beim Sport – mit einem Erste-Hilfe-Kurs beim DRK sind Sie bestens vorbereitet, wenn es darauf ankommt.
