
Rotkreuzkurs Erste Hilfe Fortbildung & Erste Hilfe Fortbildung Plus für Firmen
Neben dem Standardlehrgang im Bereich der Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden bieten wir seit dem 01.04.2024 auch unseren Erste Hilfe Fortbildung Plus Kurs an.
Bitten achten Sie bei der Teminbuchung auf die Lehrgangsbenennung. Der Standardlehrgang heißt Erste Hilfe Fortbildung, der erweiterte Lehrgang heißt Erste Hilfe Fortbildung Plus. (Öffentliche Standardlehrgänge können wir nur in den Räumlichkeiten der ermächtigen Stelle in Iserlohn anbieten.)
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von unserem Plus-Lehrgang gegenüber einem Standardlehrgang.
Veränderungen für die Teilnehmenden:
- In dem Lehrgang bieten wir noch mehr Praxis an, so steht beispielsweise im Bereich der Wunderversorgung mehr Übungsmaterial zur Verfügung, als durch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist.
- Im Bereich der Herz-Lungen-Wiederbelebung setzten wir nun Einmalgesichter mit Hygieneflies ein, um die Übung als solche hygienischer und angenehmer für die Teilnehmenden zu gestalten. Die Einmalgesichter werden durch das DRK gesammelt und an den Hersteller zurückgegeben. Dieser recycelt die Gesichter und produziert aus dem Material neue Einmalgesichter. Dies kommt auch der Umwelt zugute.
- Des Weiteren stehen für die Teilnehmenden zwei Automatische-Externe-Defibrillationsgeräte (AED / Frühdefibrillator) zur Verfügung, so dass die Herz-Lungen-Wiederbelebung mit AED noch intensiver geübt werden kann.
- Für die Teilnehmenden steht ein digitales Erste Hilfe Buch zur Verfügung, mit einer unbegrenzten Downloadmöglichkeit und automatischer Aktualisierung.
- Digitalisierte Teilnahmebescheinigungen werden direkt im Kurs von uns versandt.
Allgemeine Informationen
Die Erste Hilfe Fortbildung (Plus) ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erster Hilfe Interessierten. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.
Wer bezahlt den Lehrgang? – Kostenübernahme
Die Kosten für den Standardlehrgang werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen, hierzu muss das Abrechnungsformular am Lehrgangstag komplett ausgefüllt vorliegen. Ist das nicht der Fall, stellen wir Ihnen die Lehrgangsgebühren komplett in Rechnung. Bei unseren Plus Angeboten muss die Zusatzleistung von den Firmen übernommen werden (15,90€ je Teilnehmer).
Für folgende Berufsgenossenschaften gelten Sonderregelungen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, hier muss ein Gutschein beantragt werden: https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe?searchTerm=Erste%20Hilfe
- BG Gesundheit und Wohlfahrt, die Aus- bzw. Fortbildung muss im Vorfeld genehmigt werden und es ist ein separates Abrechnungsformular erforderlich. Dies können Sie hier beantragen: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe
- Unfallkasse NRW, für die Aus- und Fortbildung muss vier Wochen vor dem Lehrgang ein Gutschein beantragt werden. Die Gutscheine können Sie hier beantragen: https://www.unfallkasse-nrw.de/service/formulare/erste-hilfe-formulare.html
- Unfallkasse Bund und Bahn, für die Abrechnung benötigen Sie zusätzlich zum Formular eine Genehmigungsnummer. Diese müssen Sie sechs Wochen vor dem Lehrgang beantragen: https://www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/erste-hilfe-ausbildung/antrag/
Dauer:
Die Weiterbildung in der Erster Hilfe Fortbildung erfolgt in 9 Unterrichtseinheiten. Unsere Lehrgänge beginnen in der Regel um 8 Uhr und enden um 15:30 Uhr (inkl. 45 Minuten Pause).
Wichtiger Hinweis !!
Der Kurs entspricht nicht den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung (§19 FeV).