Brandschutzhelfer In-House-Schulungen

Sie möchten Ihre Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausbilden lassen und möchten diese Schulung in Ihren Räumen durchführen? Grundsätzlich ist dies möglich, aber aufgrund von organisatorischer Vorgaben müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Mindestteilnehmerzahl:  Für In-House-Schulungen gilt eine generelle Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmenden, die Anzahl von 25 Teilnehmenden darf nicht überschritten werden.
  • Kursmaterial / Kursräumlichkeiten: Das Kursmaterial wird vom Veranstalter mitgebracht. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht unterwiesen werden können. Der Raum sollte wenigstens 50 m² aufweisen. Für die praktische Übung wird ein offener Platz/Bereich mit feuerfestem Untergrund (Stein/Asphalt o.ä.) von min 80qm und ein Wasseranschluss (Gardena) erforderlich. Im Übrigen müssen die Voraussetzungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sein. Diese ist unter www.baua.dezu finden
  • Stornierungsmöglichkeiten: Details zu Stornierungsrichtlinien finden Sie in unseren AGB.
  • Kosten: Die Kursgebühren werden individuell für Sie berechnet. Für genauere Details stellen Sie uns gerne eine Anfrage.