Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bereich Breitenausbildung (Stand 01.04.2024)

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge die persönlich oder über die Onlineplattform für den Bereich Ausbildungsangebote des DRK-Kreisverband Märkischer Kreis e.V. (im Folgenden Anbieter genannt) abgeschlossen werden. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (i.S.d. §13 BGB) und Unternehmern (i.S.d. § 14 BGB) – im folgenden Teilnehmer / Auftraggeber genannt -, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
  2. Die Dozenten des Anbieters sind nicht berechtigt, mündliche und/oder schriftliche Vereinbarungen mit den Teilnehmern zu treffen.
  3. Über die Online-Plattform des Anbieters sind die angebotenen Kurse online buchbar.
  4. Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform bei Übermittlung per E-Mail oder bei Nutzung des Buchungsformulars auf der Webseite gewahrt wird. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  5. Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Für den Umfang und die Durchführung der Schulungen ist neben diesen AGB oder einer Individualabrede, die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.

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  1. Voraussetzung für einen Vertragsschluss mit dem Anbieter ist, dass der Teilnehmer volljährig und geschäftsfähig ist oder mit der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters handelt. Die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten muss auf Wunsch dem Anbieter vorgelegt werden.
  2. Um einen Kurs beim Anbieter zu buchen, ist eine Registrierung des Teilnehmers in der vorgegebenen Maske notwendig. Die Kursangebote des Anbieters sind unverbindlich. Das Kursangebot des Anbieters stellt das Angebot dar. Dieses Angebot steht unter der Bedingung, dass noch freie Plätze im Kurs verfügbar sind. Sind die Kursplätze belegt, ist das Angebot für die Zeit der Überbelegung als unverbindlich anzusehen. Die Prüfung der Zahl der Kursplätze erfolgt vom Anbieter. Der Anbieter ist nicht verpflichtet mit dem Teilnehmer einen Vertrag zu schließen.
  3. Durch die Anmeldung nimmt der Teilnehmer das Kursangebot verbindlich an. Sollte ein Kursplatz frei sein, kommt im Zeitpunkt der Anmeldung der Vertrag zustande.
  4. Hat der Teilnehmer eine Mailadresse angeben, erhält er nach erfolgter Kursanmeldung eine Bestätigungsmail an die von ihm angegebene Mailadresse. Die Bestätigungserklärung enthält die wesentlichen Inhalte der Kursanmeldung. Diese hat er umgehend auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Unrichtigkeiten sind umgehend dem Anbieter mitzuteilen. Das Versenden der Bestätigungsmail wird durch den Anbieter nicht garantiert. Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Teilnehmer / Auftraggeber kommt bereits durch die Anmeldung zu Stande.
  5. Der Teilnehmer ist bei der Registrierung auf der Online-Plattform des Anbieters verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollte der Wahrheitspflicht nicht nachgekommen werden, kann der Nutzungs-Account gesperrt werden. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene Mail Konto erreichbar ist und die Bestätigungsmail zugehen kann.
  6. Sofern sich beim Teilnehmer Daten ändern, insbesondere Anschrift, Mailadresse oder Kontaktnummer, so ist dieser verpflichtet diese dem Anbieter mitzuteilen, sofern die Abwicklung des Kurses von der Änderung betroffen ist. Insbesondere fallen hierunter Kontaktadressen, welche für die Zusendung der Kursbestätigung und die Erstellung der Teilnehmerunterlagen relevant sind. Für falsche Daten übernimmt der Anbieter keine Haftung. Nach Kursabschluss ist die Datenänderung kostenpflichtig gem. Preisübersicht.

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  1. Voraussetzung für einen Vertragsschluss mit dem Anbieter ist, dass der Teilnehmer volljährig und geschäftsfähig ist oder mit der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters handelt.
  2. Der Vertrag kommt aufgrund der Anmeldung des Teilnehmer (Angebot) und nachfolgender Bestätigung des Anbieters (Annahme) zustande, beides bedarf der Textform.
  3. Nach der Anmeldung des Teilnehmers wird durch den Anbieter eine Auftragsbestätigung versendet. In der Auftragsbestätigung ist ein Link enthalten, über den die Teilnehmenden mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum zu erfassen sind. Für die Richtigkeit der Daten ist der Teilnehmende bzw. das Unternehmen verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht, wenn der Teilnehmende bzw. das Unternehmen keine konkreten oder falsche Daten übermittelt hat und dadurch auf den Teilnahmebestätigungen falsche Angaben verzeichnet werden oder am Kurstag keine Teilnahmebestätigungen ausgegeben werden können.
  4. Wurden die Daten durch den Teilnehmenden bzw. durch das Unternehmen falsch übermittelt und es erforderlich wird ein neues Zertifikat zu erstellen, wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr gemäß Preisübersicht berechnet.
  5. Nehmen andere Teilnehmende als die angemeldeten Personen teil, wird für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
  6. Werden die Daten der Teilnehmenden nicht direkt in die Kursteilnehmerverwaltung eingetragen, sondern per Liste an den Anbieter übermittelt, wird für die zusätzliche Bearbeitung eine Bearbeitungsgebühr fällig.
  7. Der Teilnehmer (Firma) hat sich bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger / der Berufsgenossenschaft bzgl. der anteiligen Kostenübernahme zu informieren und das erforderliche Abrechnungsformular anzufordern. Der Anbieter kann für einzelne Berufsgenossenschaften ein Abrechnungsformular zur Verfügung stellen (Ausnahme: Unfallkasse NRW, Unfallkasse Bund/Bahn, BG Gesundheit und Wohlfahrt, BG Nahrung), dies ist jedoch nur dann möglich, wenn vorab die Berufsgenossenschaft und die Unternehmensnummer mitgeteilt wurden. Eine Garantie zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft übernimmt der Anbieter nicht.
  1. Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestzahl von 12 Teilnehmern je Schulung voraus. Erfolgt die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft/den Unfallversicherungsträger, darf die maximale Teilnehmerzahl 20 Personen nicht übersteigen.
  2. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 12 Teilnehmern je Lehrgangstag zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
  3. Kursmaterial / Kursräume: Das Kursmaterial  wird vom Veranstalter zu Verfügung gestellt. Wird der Kursraum vom Kunden gestellt, sorgt dieser für ausreichend Stühle, die Möglichkeit für einen Anschrieb (Whiteboard und/oder Flipchart) und den entsprechenden Platz für praktische Übungen.
  4. Kurse für betriebliche Ersthelfende: Handelt es sich bei dem Kurs um eine Ausbildung oder Fortbildung in betrieblicher Erster Hilfe, so sind die räumlichen Anforderungen der Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträger (siehe DGUV Grundsatz 304-001 Abs. 2.3) zwingend vom Kunden zu gewährleisten.
  5. Missachtung der Voraussetzungen des Abs. 4 führt im Zweifel zur Nichtanerkennung des Kurses durch die Berufsgenossenschaft. Der Anbieter behält sich vor, in diesen Fällen vom Kunden eine Entschädigung analog §7 Nr. 8 zu erheben.
  6. Für die An- und Abreise des Dozenten werden innerhalb des Märkischen Kreises für eintägige Seminare keine Kosten erhoben.
  1. Ein Privatkunde bzw. Verbraucher i.S.d. §13 BGB, kann sich mit einer Frist von 14 Tagen vor Beginn des jeweiligen Kurses abmelden. Wird diese Frist versäumt, so hat der Teilnehmer die jeweilige Kursgebühr voll zu tragen. Ersatzteilnehmer sind kostenfrei zu melden, wenn diese vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt werden und teilnehmen.
  2. Nimmt der angemeldete Teilnehmer nicht an seinem Kurstermin teil, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursteilnehmerbetrags.
  3. Der Anbieter ist nicht verpflichtet für einen Ersatz zu sorgen.
  4. Kann ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen, wird bei Vorlage eines ärztlichen Attestes am Folgetag auf eine Rechnungsstellung verzichtet.
  5. In den Fällen der Absätze 1 bis 4 muss die Abmeldung in Textform erfolgen, an ausbildung@drk-im-mk.de. Maßgeblich ist der Posteingang beim Anbieter. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall anteilig (– gemäß den genannten Regelungen – zurückerstattet).
  1. Hat ein Unternehmer i.S.d. §14 BGB seine Mitarbeiter für einen Kurs angemeldet, so muss er die Kursgebühr auch tragen, wenn diese an dem Kurs nicht teilnehmen.
  2. Die Kursgebühr entfällt, wenn der Unternehmer die jeweiligen Mitarbeiter in einer Frist von 14 Werktagen vor Kursbeginn abmeldet.
  3. Kann ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen, wird bei Vorlage eines ärztlichen Attestes am Folgetag auf eine Rechnungsstellung verzichtet.
  4. Bucht ein Unternehmen einen eigenen Kurs für seine Mitarbeiter  (§4 Inhouse-Schulung) so ist dieser Kurs innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor Kursbeginn zu kündigen. Bei späterem Rücktritt fällt pauschal eine Entschädigung von 100% des Tagessatzes je Veranstaltungstag an.
  5. Bucht ein Unternehmen einen eigenen Kurs, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 12 Personen. Auf Kundenwunsch kann von dieser Regelung abgewichen werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Teilnehmergebühren für die fehlenden Teilnehmer aufzuzahlen. Bleiben am Tag des Kurses angemeldete Teilnehmer fern, so hat das Unternehmen für die fehlenden Teilnehmer die Kursgebühr zu entrichten.

Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt jeweils gültigen Seminar-/ Lehrgangspreise. Diese sind individuelle Preise, die durch die Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den  einzelnen Lehrgängen, als auch zwischen den Teilnehmern variieren können.

  1. Der Teilnehmende ist verpflichtet, das Kursentgelt unmittelbar nach Vertragsschluss zu bezahlen.
  2. Von Privatkunden sind die Gebühren für die Kurse vorab zu entrichten. Bei der Anmeldung besteht die Möglichkeit das Geld per PayPal, Kreditkarte oder Bankeinzug zu zahlen. Am Kurstag selbst besteht keine Möglichkeit der Zahlung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen des Fremdanbieters zur Zahlungsabwicklung.
  3. Bei Teilnehmenden von Firmen werden die Kursgebühren anteilig vom Unfallversicherungsträger übernommen, die Differenz zwischen der Erstattung des Unfallversicherungsträgers und der tatsächlichen Kursgebühr wird der Firma im Nachgang in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kostenübernahme der BG kann hier eingesehen werden https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp . Für die Inhalte dieser Seite übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
  4. Wünscht ein Auftraggeber für ihre Teilnehmer die anteilige Abrechnung über einen Unfallversicherungsträger, so sind die notwendigen Abrechnungsunterlagen des Unfallversicherungsträgers spätesten am Veranstaltungstag vollständig ausgefüllt im Original vorzulegen. Sollte eine Abrechnung über den Unfallversicherungsträger aus solchen Gründen nicht möglich sein, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so wird das Kursentgelt für die nicht abrechenbaren Teilnehmer des Auftraggebers gemäß aktueller Kurspreiseliste für Selbstzahler in Rechnung gestellt.
  5. Kann das Abrechnungsformular am Tag des Lehrgangs nicht vorgelegt werden, so ist es binnen 3 Werktagen nach dem Veranstaltungstag einzureichen. Liegt das Abrechnungsformular nicht vor, werden die Lehrgangsgebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  6. Von Unternehmen sind Rechnungen über Gebühren zu Kursen sofort nach Rechnungsstellung auf eines der in der Rechnung genannten Konten des Anbieters zu bezahlen. Zahlungen für geleistete Kurse können nur bei Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer verbucht werden. Ist eine Abrechnung der Kosten mit einem Dritten (z.B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger) vereinbart, haftet der Teilnehmende (bzw. der Auftraggeber) sofern die Abrechnung über den Dritten scheitert.
  7. Für jede Mahnung nach Verzugs­eintritt können Mahngebühren gem. Preisübersicht verlangt werden.
  8. Nicht erschienene Teilnehmenden werden die Kursgebühren im Nachgang in Rechnung gestellt, sofern keine Abmeldung gemäß §5 für Privatpersonen und §6 für Firmen und Vereine erfolgt ist.
  1. Der Anbieter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen (z.B. Nichterreichen einer Teilnehmerzahl von 12, Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt). Bereits vom Teilnehmenden oder von einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an den Anbieter bestehen nicht.
  2. Der Anbieter kann den Kurs absagen, sollten die Teilnehmerdaten, welche zur Vorbereitung der Kursunterlagen dienen, nicht mindestens 5 Werktage vor Kursbeginn diesem vorgelegt werden.
  1. Ein Rücktritt seitens des Teilnehmenden / des Betriebes aus anderen Gründen ist generell nur zulässig, wenn dies durch geltende Rechtsgrundlagen gegeben ist.
  2. Ein Rücktritt aufgrund von Infektionsgeschehen gemäß IfSG ist nur möglich, wenn die Durchführung von Lehrgängen gesetzlich untersagt wird. Solange kein Verbot zur Durchführung besteht, wird der Kurs durch den Anbieter unter Einhaltung der jeweils gültigen Hygienemaßnahmen durchgeführt. Will der Kunde dennoch vom Kurs zurücktreten gelten die Bedingungen unter §5 / §6.
  1. Geringfügige Änderungen der angebotenen Veranstaltung, die nicht deren zugesagten Inhalt betreffen, z.B. ein Wechsel des Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf, berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Der Anbieter ist außerdem befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen Drittunternehmer zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Drittunternehmer zustande.
  2. Kann der Kurs nicht durchgeführt werden, weil die im Vorfeld schriftlich abgestimmten Rahmenbedingungen nicht erfüllt werden (beispielsweise die Raumgröße entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben), sind die Kosten im vollen Umfang vom Auftraggeber zu zahlen.
  1. Die Veranstaltungen des Anbieters zeichnen sich durch ein besonderes, sehr handlungsorientiertes, pädagogisches Konzept aus. Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmende dieses Konzept an und erklärt sich bereit, durch aktive Mitarbeit dieses Kurskonzept zu unterstützten. Den Aufforderungen des Dozenten zur Mitarbeit, sowie  seinen Verhaltens- und Sicherheitshinweisen ist Folge zu leisten.
  2. Des Weiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht des Anbieters. Dieses wird vom jeweiligen Dozenten ausgeübt.
  3. Bei Nichtbefolgung wird der Teilnehmende vom Kurs ausgeschlossen. Eine Bescheinigungsverpflichtung des Anbieters besteht in diesem Fall nicht. Eine Rückerstattung des Teilnehmerentgelts ist ausgeschlossen.
  1. Jeder Teilnehmende eines Lehrgangs erhält nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebestätigung. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme an der entsprechenden Schulung und der vollständigen Entrichtung des Schulungsentgelts bzw. bei Unternehmen das Vorliegen der vollständigen Abrechnungsunterlagen im Original und der Zahlung der Anteilsrechnung, eine gültige Unterschrift des Teilnehmenden in der Teilnehmerdokumentation.
  2. Ersatz-/Zweitbescheinigungen für das jeweils laufende und ein zurückliegendes Jahr werden gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgestellt. Die Gebühr ist nach Rechnungsstellung durch den Anbieter  auf unser Konto zu überweisen. Zur Rechnungsstellung und Ausstellen einer Ersatz-/ Zweitbescheinigung ist die Angabe des Namens, Geburtsdatums, sowie des Kursdatums erforderlich.
  3. Prüfen Sie bitte ihre Angaben bevor Sie die Vorauszahlung tätigen. Sollten die Angaben fehlerhaft sein und dadurch keine Bescheinigung ausgestellt werden, so wird Ihnen die Gebühr unter Ziffer 2 nicht erstattet. Es handelt sich hier um eine Bearbeitungsgebühr für den entstehenden Aufwand.

 

  1. Der Veranstalter haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Dozenten oder Erfüllungsgehilfen für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
  2. Beschädigt ein Teilnehmender während eines Lehrgangs die ihm angebotenen Räumlichkeiten oder Unterrichtsgegenstände, so hat er für den Schaden aufzukommen. Ausnahme hier stellt der übliche Materialverschleiß innerhalb einer Übungssequenz dar.

 

  1. Der Teilnehmende / Auftraggeber erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung, zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken sowie für spätere Teilnehmerinformationen in EDV System des Anbieters gespeichert werden.
  2. Der Anbieter unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  3. Eine Weitergabe der durch den Anbieter gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der oben genannten Zwecke.

Während des Kurses ist es dem Teilnehmenden nicht gestattet vom Dozenten, den Teilnehmenden, dem Kursraum und den Lehrgangsinhalten Aufnahmen in jeglicher Form digital oder analog anzufertigen. Der Verstoß gegen die Persönlichkeits- und/oder Urheberrechte wird zur Anzeige gebracht und der Teilnehmende vom Kurs ausgeschlossen. Eine Rückzahlung erbrachter Teilnehmerbeträge ist ausgeschlossen.

Die vom Anbieter herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen – unabhängig vom verwendeten Medium- stehen exklusiv dem Teilnehmenden zu Verfügung. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung vom Anbieter vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgendeiner Form weitergegeben werden. Der Anbieter behält sich insoweit alle Rechte vor.

Es gilt die jeweils aktuell gültige angehängte Preis- und Leistungsübersicht

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

Gerichtsstand ist Iserlohn.

Preis- / Leistungsübersicht im Bereich Breitenausbildung

 

  • Dauer 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

  • Entspricht den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung (§19 FeV)

  • Entspricht den Anforderungen an betriebliche Ersthelfer (gemäß §26 DGUV Vorschrift 1)

Öffentliche Kurse des Anbieters

  • Privatpersonen 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
     
  • Betriebliche Ersthelfende 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden), der Unfallversicherungsträger / die Berufsgenossenschaft übernimmt anteilige Kursgebühren. Die Höhe der Erstattung kann hier eingesehen werden: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp Die Differenz wird den Firmen im Nachgang in Rechnung gestellt.

Inhouse-Schulung

  • Betriebliche Ersthelfende 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden), der Unfallversicherungsträger / die Berufsgenossenschaft übernimmt anteilige Kursgebühren. Die Höhe der Erstattung kann hier eingesehen werden: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp Die Differenz wird den Firmen im Nachgang in Rechnung gestellt.
     
  • Gruppen oder Vereine 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
    ab 15 bis zu 20 Teilnehmenden – 900,00 Euro 
  • Dauer 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

  • Entspricht den Anforderungen an betriebliche Ersthelfer (gemäß §26 DGUV Vorschrift 1)

  • Entspricht NICHT den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung (§19 FeV)

Öffentliche Kurse des Anbieters

  • Privatpersonen 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
     
  • Betriebliche Ersthelfende 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden), der Unfallversicherungsträger / die Berufsgenossenschaft übernimmt anteilige Kursgebühren. Die Höhe der Erstattung kann hier eingesehen werden: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp Die Differenz wird den Firmen im Nachgang in Rechnung gestellt.

Inhouse-Schulung

  • Betriebliche Ersthelfende 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden), der Unfallversicherungsträger / die Berufsgenossenschaft übernimmt anteilige Kursgebühren. Die Höhe der Erstattung kann hier eingesehen werden: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp Die Differenz wird den Firmen im Nachgang in Rechnung gestellt.
     
  • Gruppen oder Vereine 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
    ab 15 bis zu 20 Teilnehmenden – 900,00 Euro
  • Dauer 5 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

  • Entspricht NICHT den Anforderungen an betriebliche Ersthelfer (gemäß §26 DGUV Vorschrift 1)

  • Entspricht NICHT den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung (§19 FeV)

Öffentliche Kurse des Anbieters

  • Privatpersonen 35,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)

Inhouse-Schulung

  • Gruppen oder Vereine mit bis zu 20 Teilnehmenden – 525,00 Euro
  • Dauer 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

  • Entspricht den Anforderungen an betriebliche Ersthelfer (gemäß §26 DGUV Vorschrift 1)

  • Entspricht NICHT den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung (§19 FeV)

Öffentliche Kurse des Anbieters

  • Privatpersonen 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
     
  • Betriebliche Ersthelfende 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden), Die Kursgebühr wird ausschließlich durch die Unfallkasse NRW übernommen, Mitgliedsunternehmen anderer Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaften müssen die Kosten selbst tragen

Inhouse-Schulung

  • Betriebliche Ersthelfende 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden), Die Kursgebühr wird ausschließlich durch die Unfallkasse NRW übernommen, Mitgliedsunternehmen anderer Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaften müssen die Kosten selbst tragen
  • Gruppen oder Vereine 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
    ab 15 bis zu 20 Teilnehmenden – 900,00 Euro
  • Dauer 3-4 Stunden / die wichtigsten Inhalte der Ersten Hilfe nach Wahl

  • Entspricht NICHT den Anforderungen an betriebliche Ersthelfer (gemäß §26 DGUV Vorschrift 1)

  • Entspricht NICHT den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung (§19 FeV)

Tagessatz je Kurstag  mit bis zu 20 Teilnehmenden 575,00 Euro

  • Dauer 90 Minuten (gem. den Anforderungen des MDK)

  • Entspricht NICHT den Anforderungen an betriebliche Ersthelfer (gemäß §26 DGUV Vorschrift 1)

  • Entspricht NICHT den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung (§19 FeV)

je Kurs mindestens 10 Teilnehmende  20,00 Euro pro Person

  1. Zusendung einer Ersatzbescheinigung gem. §13 10,00 Euro
  2. Bearbeitungsgebühr gem. §3  3,00 Euro pro Teilnehmenden
  3. Mahngebühr bei Rechnungsverzug: Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung sind Sie gemäß §286 Abs. 3 BGB in Verzug. Die Verzugszinsen belaufen sich auf fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn Sie als privater Verbraucher bei uns bestellt haben. Sind Sie nicht privater Verbraucher, beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 1 und 2 BGB.  
  4. Fahrtkosten bei Kursen außerhalb des Märkischen Kreises (je Entfernungs-km)     1,00 Euro
  5. Übernachtungskosten bei Kursen außerhalb  Nordrhein-Westfale
  • je Seminartag 90,00 Euro
  • bei Entfernungen ab 350 km zuzüglich eines Abreisetages 90,00 Euro