Rotkreuzkurs Erste Hilfe Ausbildung für Firmen

"Die Hilfeleistung bei Unglücksfällen im Betrieb steht unter dem besonderen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung".

Eine schnelle, fachgerechte Erstversorgung nach einem Unfall ist entscheidend für einen erfolgreichen nachfolgenden Heilungsverlauf. Gut qualifizierte Ersthelferinnen oder Ersthelfer sind deshalb als Erstes Glied in der Rettungskette unverzichtbar!

Interessierte sollten eine langfristige Tätigkeit als Ersthelferin oder Ersthelfer anstreben, um durch regelmäßige Schulungen Sicherheit bei Einsätzen zu erlangen.

Ab zwei anwesenden Versicherten müssen in den Firmen Ersthelfer geschult werden, so ist die Vorgabe der Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallversicherungsträger.

Das DRK im Märkischen Kreis ist anerkannte und zertifizierte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften. Mit unseren Lehrgängen sind Sie auf der sicheren Seite.

Häufig erreicht uns die Frage, wie viele Ersthelfer benötige ich für meinen Betrieb? Auch hierzu gibt es entsprechende Vorschriften:

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

1.     Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,

2.     bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,

b) in sonstigen Betrieben 10 %,

c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,

d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).

Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisa­tion des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.

 Ausbildung und Fortbildung – wo ist der Unterschied?

Die „Ausbildung“ ist die Grundausbildung für alle betrieblichen Ersthelfende, hier werden verschiedene Notfallsituationen besprochen und geübt, um die Ersthelfenden auf die zukünftige Aufgabe vorzubereiten.

Um Ersthelferin oder Ersthelfer zu bleiben ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildungerforderlich..

 

Wer bezahlt den Lehrgang? – Kostenübernahme

In der Regel werden die Kosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft / dem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Hierzu benötigen Sie ein entsprechendes Abrechnungsformular bzw. einen Gutschein. Wenn Sie sich über unsere Homepage zu einem Lehrgang anmelden, senden wir Ihnen das Abrechnungsformular automatisch zu.

Das Abrechnungsformular muss komplett ausgefüllt sein und zum Lehrgangstag vorliegen. Ist das nicht der Fall, müssen wir Ihnen den Kurs in Rechnung stellen!!

 

Für folgende Berufsgenossenschaften gelten Sonderregelungen:

 

Dauer:

Die Weiterbildung in der Erster Hilfe Fortbildung erfolgt in 9 Unterrichtseinheiten. Unsere Lehrgänge beginnen in der Regel um 8 Uhr und enden um 15:30 Uhr (inkl. 45 Minuten Pause)

 

Vorteile für Sie, wenn Sie den Kurs bei uns besuchen:

  • Wir sind anerkannte Ausbildungsstelle gemäß Fahrerlaubnisverordnung, die Bescheinigung „Erste Hilfe Ausbildung“ gilt für alle Führerscheinklassen
  • Wir sind anerkannte Ausbildungsstelle der Apothekerkammer NRW, hier können Sie sich entsprechende Fortbildungspunkte gutschreiben lassen
Termine Erste Hilfe Ausbildung