Rotkreuzkurs Erste Hilfe Ausbildung Plus für Firmen

Neuer Lehrgang Erste Hilfe Ausbildung Plus

Zum 01.04.2024 führen wir unseren neuen Lehrgang Erste Hilfe Ausbildung Plus ein, um unsere Ausbildungsqualität weiter zu verbessern. In diesem Zusammenhang aktualisieren wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Während und nach der Coronapandemie wurden immer mehr Wünsche von Firmen an uns herangetragen, die wir mit diesem neuen Lehrgangsangebot erfüllen möchten. 

Veränderungen für die Teilnehmenden:

  • In dem Lehrgang bieten wir noch mehr Praxis an, so steht beispielsweise im Bereich der Wunderversorgung mehr Übungsmaterial zur Verfügung, als durch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist.
  • Im Bereich der Herz-Lungen-Wiederbelebung setzten wir nun Einmalgesichter mit Hygieneflies ein, um die Übung als solche hygienischer und angenehmer für die Teilnehmenden zu gestalten. Die Einmalgesichter werden durch das DRK gesammelt und an den Hersteller zurückgegeben. Dieser recycelt die Gesichter und produziert aus dem Material neue Einmalgesichter. Dies kommt auch der Umwelt zugute.
  • Des Weiteren stehen für die Teilnehmenden zwei Automatische-Externe-Defibrillationsgeräte (AED / Frühdefibrillator) zur Verfügung, so dass die Herz-Lungen-Wiederbelebung mit AED noch intensiver geübt werden kann.
  • Für die Teilnehmenden steht ein digitales Erste Hilfe Buch zur Verfügung, mit einer unbegrenzten Downloadmöglichkeit und automatischer Aktualisierung.
  • Digitalisierte Teilnahmebescheinigungen werden im Nachgang zum Kurs von uns versandt.

 

Veränderungen für Firmen:

  • Ab dem 01.04.2024 bieten wir Inhouse-Schulungen ab 12 Teilnehmenden an (räumliche Voraussetzungen gem. DGUV müssen erfüllt sein), ohne Berechnung von An- & Abfahrtskosten. Die bisherigen Reglungen zur Mindestteilnehmerzahl von 15 bzw. 20 an Wochenenden entfallen. So kommen wir unseren Kunden weiter entgegen.
  • Digitalisierte Teilnahmebescheinigung der Mitarbeitenden, welche z.B. direkt in die Personalakte eingefügt werden können.
  • Firmenportal zu unseren Lehrgängen, hier sehen Sie, wann die Mitarbeitenden wieder eine Fortbildung besuchen müssen und können die Teilnehmenden direkt über das Portal per Drag und Drop zu den Lehrgängen anmelden, ohne den Weg über unsere Homepage gehen zu müssen
  • Downloadbereich für Firmen mit den Handbüchern im Bereich der Ersten Hilfe, Vorlage der Abrechnungsformulare und aktuelle Hinweise der DGUV im Bereich der Ersten Hilfe

 

Es ist Ihnen nicht möglich 12 Mitarbeitende gleichzeitig für einen Erste-Hilfe-Kurs freizustellen? Kein Problem, das Rote Kreuz im Märkischen Kreis bietet flächendeckend an 10 Standorten (Balve, Halver, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle) regelmäßig öffentliche Erste-Hilfe-Kurse an.

 

Sie haben keinen eigenen Schulungsraum, der die räumlichen Anforderungen der DGUV erfüllt? Kein Problem, wir können mit Firmengruppen auch die Räumlichkeiten des DRK nutzen.

 

Durch die Änderungen ist eine Aktualisierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie hier zusammengefasst:

  • Anpassung der Teilnehmergebühr auf 60,00 Euro pro Person in Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen
  • Es besteht die Möglichkeit den Erstattungsbetrag der Berufsgenossenschaften / Unfallversicherungsträgern in Abzug zu bringen, sofern entsprechende Abrechnungsunterlagen vorliegen. Die aktuellen Erstattungen der Berufsgenossenschaften können Sie hier einsehen https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp

 

Allgemeine Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb

 

"Die Hilfeleistung bei Unglücksfällen im Betrieb steht unter dem besonderen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung".

Eine schnelle, fachgerechte Erstversorgung nach einem Unfall ist entscheidend für einen erfolgreichen nachfolgenden Heilungsverlauf. Gut qualifizierte Ersthelferinnen oder Ersthelfer sind deshalb als Erstes Glied in der Rettungskette unverzichtbar!

Interessierte sollten eine langfristige Tätigkeit als Ersthelferin oder Ersthelfer anstreben, um durch regelmäßige Schulungen Sicherheit bei Einsätzen zu erlangen.

Ab zwei anwesenden Versicherten müssen in den Firmen Ersthelfer geschult werden, so ist die Vorgabe der Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallversicherungsträger.

Das DRK im Märkischen Kreis ist anerkannte und zertifizierte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften. Mit unseren Lehrgängen sind Sie auf der sicheren Seite.

Häufig erreicht uns die Frage, wie viele Ersthelfer benötige ich für meinen Betrieb? Auch hierzu gibt es entsprechende Vorschriften:

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

1.     Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,

2.     bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,

b) in sonstigen Betrieben 10 %,

c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,

d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).

Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisa­tion des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.

 Ausbildung und Fortbildung – wo ist der Unterschied?

Die „Ausbildung“ ist die Grundausbildung für alle betrieblichen Ersthelfende, hier werden verschiedene Notfallsituationen besprochen und geübt, um die Ersthelfenden auf die zukünftige Aufgabe vorzubereiten.

Um Ersthelferin oder Ersthelfer zu bleiben ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildungerforderlich..

 

Wer bezahlt den Lehrgang? – Kostenübernahme

Unsere Kursgebühren können anteilig von der zuständigen Berufsgenossenschaft / dem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen werden. Hierzu benötigen Sie ein entsprechendes Abrechnungsformular bzw. einen Gutschein. Wenn Sie sich über unsere Homepage zu einem Lehrgang anmelden, senden wir Ihnen das Abrechnungsformular automatisch zu.

Das Abrechnungsformular muss komplett ausgefüllt sein und zum Lehrgangstag vorliegen. Ist das nicht der Fall, kann keine anteilige Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft stattfinden.

 

Für folgende Berufsgenossenschaften gelten Sonderregelungen:

 

Dauer:

Die Weiterbildung in der Erster Hilfe Fortbildung erfolgt in 9 Unterrichtseinheiten. Unsere Lehrgänge beginnen in der Regel um 8 Uhr und enden um 15:30 Uhr (inkl. 45 Minuten Pause)

 

Vorteile für Sie, wenn Sie den Kurs bei uns besuchen:

  • Wir sind anerkannte Ausbildungsstelle gemäß Fahrerlaubnisverordnung, die Bescheinigung „Erste Hilfe Ausbildung“ gilt für alle Führerscheinklassen (gemäß §18 FeV)
  • Wir sind anerkannte Ausbildungsstelle der Apothekerkammer NRW, hier können Sie sich entsprechende Fortbildungspunkte gutschreiben lassen
  • Sie erhalten Ihre Bescheinigung in digitaler Form - so verlieren sie keine Papierbescheinigung mehr.
  • Sie erhalten das Kurshandbuch in digitaler Form - lebenslanger Download und Aktualisierungen inklusive.
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